Energiesparverordnung

Auch vom Gesetzgeber gibt es Vorgaben. Seit 2001 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung vom 26. Juli 2007 (BGBl. I 2007, S. 1519). Sie ersetzt die bis 2001 geltende Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnung und fasst sie zusammen.  Neben dem Ziel der Energieeinsparung hat die Muster des EnergieausweisesWirtschaftlichkeit der dazu erforderlichen Maßnahmen die Grenzwerte der Verordnung mitbestimmt. Ziel ist die Senkung des Energiebedarfs großer, kompakter Gebäude um etwa 35 %, bei klassischen Einfamilienhäusern wird eine Senkung angestrebt, die etwas mehr als 25 % beträgt.

Ein weiteres Resultat der EnEV ist der Energieausweis, der künftig für jedes Gebäude bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung auszustellen ist. Allerdings gelten gegenwärtig noch verschiedene Übergangsregelungen, die abhängig vom Jahr des Hausbaues festlegen, ab wann der Energieausweis vorliegen muss.

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